Antrag auf Mitgliedschaft
Grundsätzliches
Mitglied des Verbandes können natürliche und juristische Personen werden. Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages bedarf keiner Begründung.
Beginn und Kosten
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die Aufnahme schriftlich bestätigt wird. Der Beitrag ist anteilmäßig bis zum Ablauf des Geschäftsjahres zu entrichten. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Alle Mitglieder sind bis auf Weiteres beitragsfrei.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verband. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monate einzuhalten ist.
Profile der Mitglieder
Jedes Mitglied wird mit Foto auf die Seite des VCTG aufgenommen. Die dafür benötigten Angaben, Texte und Fotos stellt das Mitglied dem Verein zur Veröffentlichung zur Verfügung oder stellt diese nach Erhalt seiner Zugangsdaten selber ein. Nach Austritt wird das Mitglied von der Seite des VCTG entfernt.
Mitgliedsantrag
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- Vorname, Name
- postalische Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Geburtsdatum